Fotoquelle: obs/Flughafen München

Fluggastrechte: So bekommen Reisende Recht

Überbuchte Flieger, Flugannullierung oder Verspätung - dies muss der Fluggast sich nicht gefallen lassen. Er hat einen Anspruch auf Entschädigung. Tipps rund um die Fluggastrechte.

Reisende haben Rechte. Doch nicht alle Fluggäste kennen und erheben ihre Ansprüche. miovista gibt auf den folgenden Seiten Tipps rund um die Fluggastrechte.

Konkrete Fluggastrechte


Die Rechte der Fluggäste sind durch EU eindeutig geregelt und Anfang 2005 noch einmal deutlich gestärkt worden. Hier die konkreten Bestimmungen und Fluggastrechte.

So fordern Sie Ihre Fluggastrechte ein


Wenn ein Schaden entstanden ist, muss auch eine Entschädigung eingefordert werden! Leider lenken Fluggesellschaften nicht immer ein, sodass der Fluggast beharrlich verschiedene Organisationen anrufen und Schritte einleiten sollte. Checkliste zu den Fluggastrechten.

Linktipps zu Fluggastrechten


Einige Stellen setzen sich für die Rechte des Fluggastes ein, wenn die Fluggesellschaft nach einer Beschwerde nicht einlenkt. Als letzter Schritt bleibt aber häufig nur die gerichtliche Klage. Erste Anhaltspunkte finden Betroffene im Internet. Linktipps zu Fluggastrechten.

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Datum: 07.11.2011 12:30:00 Uhr
Autor: Jörg Stroisch
Fotos: obs/Flughafen München (Teaser/Textbild1)