Reisende haben Rechte. Doch nicht alle Fluggäste kennen und erheben ihre Ansprüche. miovista gibt auf den folgenden Seiten Tipps rund um die Fluggastrechte.
Konkrete Fluggastrechte
Die Rechte der Fluggäste sind durch EU eindeutig geregelt und Anfang 2005 noch einmal deutlich gestärkt worden. Hier die
konkreten Bestimmungen und Fluggastrechte.
So fordern Sie Ihre Fluggastrechte ein
Wenn ein Schaden entstanden ist, muss auch eine Entschädigung eingefordert werden! Leider lenken Fluggesellschaften nicht immer ein, sodass der Fluggast beharrlich verschiedene Organisationen anrufen und Schritte einleiten sollte.
Checkliste zu den Fluggastrechten.
Linktipps zu Fluggastrechten
Einige Stellen setzen sich für die Rechte des Fluggastes ein, wenn die Fluggesellschaft nach einer Beschwerde nicht einlenkt. Als letzter Schritt bleibt aber häufig nur die gerichtliche Klage. Erste Anhaltspunkte finden Betroffene im Internet.
Linktipps zu Fluggastrechten.
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